Liebe Bowlingfreunde nachstehend findet ihr die Gebührenordnung der Sektion Bowling im LFV Rheinland-Pfalz e.V. Kegeln und Bowling für die Saison 2024 / 2025.
Inhalt:
- Allgemeines
- Gebühren und Kosten
- Inkrafttreten
1. Allgemeines
- Die Gebührenordnung (GBO) der Sektion Bowling im LFV Rheinland-Pfalz e.V. Kegeln u n d B o w l i n g wurde gemäß Ziffer 15.2 der Verwaltungsordnung in der Fassung vom August 2022 erstellt.
2. Gebühren und Kosten
2.1. Passwesen / Ranglistenkarten
Ranglistenkarte | Erwachsene – Sportjahr | 30,00 € |
Ranglistenkarte | Jugend – Sportjahr | 11,00 € |
DKB-Pass | Neu ausstellen | 5,00 € |
DKB-Pass | umschreiben | 3,50 € |
DKB-Marke | Erwachsene – lfd. Jahr | 20,00 € |
DKB-Marke | Jugend – lfd. Jahr | 8,00 € |
Gebühren / Kosten zuzüglich der anfallenden Versandkosten.
2.2. Sportbetrieb
Meldegebühren für den Ligaspielbetrieb | 140,00 € |
Spielgebühren pro Spieltag / pro Mannschaft | 66,00 € |
Spielgebühren für Zusatzspiele pro Spieltag / pro Person | 3,00 € |
Strafgebühren für: | |
fehlerhafte Spielerpapiere, Pässe / Ranglistenkarten | 15,00 € |
Fehlende DKB-Jahresmarken | 15.00 € |
Nichtantritt oder verspätete Abmeldung zu den Landesmeisterschaften pro Namensmeldung | 15.00 € |
Keine einheitliche Spielkleidung siehe DBU Sportordnung, Punkt 4.7 pro Person | 15.00 € |
Verstoß gegen Rauch- und Alkoholverbot – Punkt 3.5 der Durchführungsbestimmungen für die Ligasaison | 15.00 € |
Verstoß gegen Verzehrverbot siehe Punkt 3.5 der Durchführungsbestimmungen für die Ligasaison | 15.00 € |
2.3.Kostenvorschuss für Verfahren (siehe RVO)
Einsprüche in der 1. Instanz (Sportwart / Vorstand Sektion Bowling) | 50,00 € |
Einsprüche in der 2. Instanz (Rechtsausschuss der Sektion) | 100,00 € |
Einsprüche in der 3. Instanz (Verbandsgericht LFV) | 150,00 € |
Die Kostenvorschüsse sind vor oder mit der Rechtsmittelfrist zu zahlen!
3.Inkrafttreten
Diese Ordnung wird durch den Vorstand der Sektion Bowling im LFV Rheinland- Pfalz e.V. Kegeln und Bowling zum 26.07.2024 in Kraft gesetzt.