• Landesfachverband Rheinland-Pfalz Kegeln e.V. Sektion Bowling

    • Das LG München dem Besucher der Website einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 Euro zugebilligt. Ein solcher Anspruch kann sich aus Artikel 82 der DSGVO ergeben und steht jeder Person zu, „der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist“. Hoch umstritten ist dabei die Frage, welche Intensität ein solcher Eingriff haben muss, um ein Schmerzensgeld auszulösen. In der juristischen Diskussion wird die Entscheidung aus München überwiegend als überzogen kritisiert.

    • Aufgrund dieser evtl. bevorstehenden Abmahnwelle verzichten wir auf die Einbindung von „Google Fonts“

    • Ein dadurch evtl. beeinträchtigtes eingeschränktes Nutzererlebnis bitten wir zu entschuldigen.

    • Weiterführende Infos stellen wir hier als Link zur Verfügung

    • Quellenverweis: Heise-Online (eine Rechtsverbindlichkeit wird ausgeschlossen)